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Meldung vom 04.04.2008

Evonik-B?rsengang verschoben - Ewigkeitskosten des Bergbaus nicht mehr sichergestellt

Sagel regt Aktuelle Stunde im Landtag an


"Mit der Entscheidung der RAG-Stiftung, den B?rsengang des Mischkonzerns Evonik wegen der Turbulenzen an den Finanzm?rkten abzublasen, kommen neue Haushaltsrisiken auf das Land NRW und damit auf die B?rgerInnen zu. Aus dem B?rsenerl?s sollen das Auslaufen der Steinkohlef?rderung in Deutschland bis zum Jahr 2018 und die Altlasten des Bergbaus finanziert werden. Es ist jetzt mehr denn je anzuzweifeln, ob diese Mittel zur Deckung der Ewigkeitslasten des Bergbaus ausreichen werden", erkl?rt der Landtagsabgeordnete R?diger Sagel (LINKE). Deswegen hat er eine Aktuelle Stunde im NRW-Landtag zum Thema Ewigkeitskosten des Bergbaus gefordert.

Genau vor dieser negativen Entwicklung habe der Bundesrechnungshof in seiner Stellungnahme zum B?rsengang der RAG vom 11.7.2007 gewarnt. "Die Berechnungen des Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes des RAG-Beteiligungsbereiches legen die Marktverh?ltnisse am 1.1.2007 zugrunde. Der Bundesrechnungshof hatte dazu angemerkt, dass es nicht auszuschlie?en sei, dass es im Zeitraum bis zur tats?chlichen Verwertung der Beteiligungen zu erheblichen, auch ung?nstigen Ver?nderungen des Marktes kommt", so Sagel weiter.

Sagel kritisiert dar?ber hinaus, dass jetzt ein Private Equity-Fonds mit 25 Prozent an Evonik beteiligt werden soll. "Es kann nicht im ?ffentlichen Interesse liegen, jetzt auch noch eine 'Heuschrecke', die lediglich an einer m?glichst schnellen profitablen Vermarktung interessiert ist, mit ins Boot zu holen."

"DIE LINKE. NRW hat den von Bund und Land betriebenen B?rsengang der RAG immer abgelehnt und sich statt dessen f?r die Umwandlung des gesamten RAG-Konzerns in eine ?ffentlich rechtliche Stiftung eingesetzt, mit welcher der gesamte Konzern und die Anteilseigner auch weiterhin f?r die Ewigkeitskosten haften. Durch den jetzt abgeblasenen B?rsengang f?hlen wir uns in dieser Auffassung best?tigt. Wir sind entschieden gegen eine Politik, die Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. In den letzten Jahrzehnten sind 128 Milliarden Euro an Subventionen an die RAG geflossen. Insofern geh?rt der Konzern den B?rgerinnen und B?rgern. Der gesamte Konzern w?rde dann endlich f?r den ?kologischen und sozialen Umbau in NRW in die Verantwortung genommen werden k?nnen."

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Weitere Informationen:

In seiner Stellungnahme zu den Ma?nahmen des Bundes ?zur Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus und zum B?rsengang der RAG-Aktiengesellschaft" vom 11.7.2007 ?bt der Bundesrechnungshof umfassende Kritik an den Pl?nen der Bundesregierung. So kritisiert er, dass das ermittelte Finanzvolumen f?r das Finanzierungspaket der ?ffentlichen Hand einschlie?lich des vom Wirtschaftspr?fungsunternehmen KPMG im Auftrag des BMWi erstellten Gutachtens zu den Stillsetzungs-, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus der RAG zu gro?en Teilen auf Daten des Konzerns selbst beruht. Das Gutachten beschreibe zudem erhebliche Risiken bei den Alt- und Ewigkeitslasten, die k?nftig zu zus?tzlichen Belastungen f?r den Bundeshaushalt f?hren k?nnten. ?Das Ausma? dieser Risiken k?nnen weder der Gutachter noch die RAG selbst einsch?tzen."

Aber auch andere S?ulen des Finanzierungskonstruktes sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht gesichert. Urspr?nglich war geplant, am 1.4.2008 und am 1.4.2010 jeweils 25% sowie am 1.4.2012 24,9% der Anteile an die B?rse zu bringen. Die Berechnungen des Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes des RAG-Beteiligungsbereiches legen hierzu die Marktverh?ltnisse am 1.1.2007 zugrunde. Der Bundesrechnungshof dazu: ?Es ist nicht auszuschlie?en, dass es im Zeitraum bis zur tats?chlichen Verwertung der Beteiligungen zu erheblichen, auch ung?nstigen Ver?nderungen des Marktes kommt." Weiterhin moniert der Bundesrechnungshof: ?Die vom Bundesministerium vorgelegte Stiftungssatzung enth?lt weder Regelungen zu einer Verwertung des RAG-Beteiligungsbereiches noch zu einer Mindestbeteiligung der Stiftung." Auch der Erblastenvertrag ist nach Ansicht des Bundesrechnungshofes zu kritisieren. Einerseits gehe der Bund im Erblastenvertrag unbestimmte Haushaltsrisiken ein, andererseits erhalte er nicht einmal die gleichen Einsichts-, Pr?fungs- und Beanstandungsrechte wie die L?nder.



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