zur Startseitezur Seite DIE LINKE. NRW
Meldung vom 22.09.2011

Verz?gerte Vorlage des Haushaltsplans 2012 verfassungsrechtlich fragw?rdig

?Wir fordern die Minderheitsregierung auf, unverz?glich den Haushaltsplan 2012 vorzulegen und ein ordentliches Haushaltsverfahren sicherzustellen?, erkl?rte heute R?diger Sagel, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

?Die vors?tzliche Unt?tigkeit der Minderheitsregierung ist ein dreister und unertr?glicher Vorgang.? SPD und Gr?ne ignorierten nicht nur die Rechte der B?rgerinnen und B?rger, sondern auch des Parlaments. Die versp?tete Haushaltseinbringung wirft laut Sagel verfassungsrechtliche Fragen auf. ?Wir behalten uns deshalb eine Verfassungsklage vor?, sagte er.

Laut Ank?ndigung des Finanzministeriums wird die erste Lesung des Haushalts 2012 erst im Dezember 2011 stattfinden. Die Minderheitsregierung von SPD und Gr?nen verschleppt mit dieser Ma?nahme die Vorlage des Haushaltsplans 2012 ?aus partei- und wahltaktischen Gr?nden?, kritisierte Sagel: ?Dahinter steht die Absicht von SPD und Gr?nen, bei einem provozierten Scheitern des Haushalts im Mai 2012 zu einem f?r sie g?nstigen Termin Neuwahlen stattfinden zu lassen.?

Damit werde die parlamentarische Budgetpflicht verletzt, die vorsieht, dass das Parlament den Haushaltsplan vor Beginn des jeweiligen Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz feststellt. Das Budgetrecht geh?rt zum Kernbestand der parlamentarischen Befugnisse und ist im Rahmen der parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollrechte in keiner Weise verzichtbar. Die einschl?gigen Regeln der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung werden laut Sagel vors?tzlich ignoriert. ?Die Verfassungsorgane sind nicht in der Lage ihren Pflichten nachzukommen, den Haushaltsplan 2012 durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes rechtzeitig, das hei?t vor Beginn des Haushaltsjahres, festzustellen?, sagte er.



zurück
IMPRESSUM