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Meldung vom 27.04.2009

Linke kritisiert generellen Terrorverdacht als diskriminierend: NRW Innenminister Wolf lie? ohne Rechtsgrundlage 13 374 Ausl?nder ?berpr?fen

Ohne Rechtsgrundlage hat FDP-Innenminister Wolf 13 374 Menschen, vor allem aus islamischen L?ndern, im Jahr 2008 in Nordrhein-Westfalen einer Sicherheits?berpr?fung unterzogen, kritisiert der Landtagsabgeordnete R?diger Sagel (LINKE) die Landesregierung.

"Dieses pauschale und rechtswidrige Vorgehen geht aus der Antwort (Drucksache 14/8793) der Landesregierung auf meine "Kleine Anfrage" hervor und zeigt erneut wie der Innenminister als Wolf im Schafspelz in NRW Politik betreibt. In einem Erlass vom 11.07.2007, der als ?Verschlusssache ? Nur f?r den Dienstgebrauch? eingestuft ist, hatte das Innenministerium NRW die Durchf?hrung von Sicherheitsbefragungen angewiesen. Diese Befragung wird bei den Angeh?rigen bestimmter ? islamischer ? Staaten (wie Pakistan oder Afghanistan), die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis f?r Deutschland erhalten oder verl?ngern m?chten, mittels eines Fragebogens durchgef?hrt mit dem Ziel, Personen mit terroristischen Verbindungen zu identifizieren. Diese Befragung soll offenbar die Voraussetzung zur Erlangung oder Verl?ngerung der Aufenthaltserlaubnis sein. Die Behauptung des Innenministeriums, eine umfassende Befragung von Menschen aus vorwiegend islamischen Herkunftsl?ndern stelle keine Diskriminierung dar, geht an der Realit?t v?llig vorbei. Sie stellt noch vielmehr eine Diskriminierung dar, die durch das Grundgesetz verboten ist."

Die Behauptung des Innenministeriums, auch die Frage nach der Zusammenarbeit mit den deutschen Geheimdiensten sei nur freiwillig zu beantworten, verh?hnt, so Sagel, die Lebenswirklichkeit vieler Betroffener. "Allein die Vermutung, dass Betroffene mit den deutschen Geheimdiensten zusammenarbeiten k?nnten, kann in den Heimatl?ndern zu Repressionen f?hren. Die Rechtsauffassung der Landesregierung bleibt zudem weiterhin fragw?rdig, denn der Paragraph 54 (Aufenthaltsgesetz) regelt nur die Rechtsfolgen, aber bietet nicht die Rechtsgrundlage f?r die in Nordrhein-Westfalen verwendeten Fragebogen. Offen bleibt, bei wie vielen der befragten Menschen sich der ?Terrorverdacht? erh?rtete und wie viele Menschen aufgrund der Befragung aus Deutschland ausgewiesen wurden. Zudem bleibt unklar, was mit den erhobenen Daten passiert."



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